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(Tel.: 0421/321121 - Fax.: 0421/18944)

Im Bereich DDR-Enteigungsrecht (Recht der offenen Verm�gesfragen) waren wir schwerpunktm��ig t�tig und haben lange Landes�mter zur Regelung offener Verm�gensfragen und ARoVs beraten. Gelegentlich beraten wir auf Anfrage in den Altf�llen.

Zur Eigenrecherche empfehlen sich die Informationen unter dem Link Bundesamt f�r zentrale Dienste und offene Verm�gensfragen. Dort entnehmen Sie bitte ebenfalls die aktuelle Rechtsprechung zu den Fragen des Rechts der offenen Verm�gensfragen.

Diese Beh�rde entscheidet �ber Antr�ge zu unrechtm��igen Verm�gensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945). Durch R�ck�bertragung und Entsch�digung sollen Verm�gensverluste ausgeglichen werden, die zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen, religi�sen oder weltanschaulichen Gr�nden durch Zwangsma�nahmen unrechtm��ig ihr Verm�gen verloren haben. Das betrifft Verm�gensverluste, die auf dem Gebiet der neuen Bundesl�nder und Berlin (Ost) eingetreten sind und von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht entsch�digt wurden.